Erbstreit vernichtet Vermögen!
Das muss nicht sein!
Keine Zeit für die Trauer – Jetzt muss es leider schnell gehen.
Ein Mensch sammelt im Laufe seines Lebens einen Berg an Verträgen, Akten, Dokumenten und Verpflichtungen an. Nach seinem Tod läuft alles weiter und die Erben treten in die Verpflichtungen ein. Die Kosten z.B. für Versicherungen, Vermögensverwalter oder Telefonverträge fallen einfach weiter an.
Deswegen sollten Sie spätestens 48 Stunden nach dem Tod eines Familienmitglieds sämtliche Institutionen über den Todesfall informieren.
In übersichtlicher Form haben wir für Sie eine Auflistung erstellt, nach welchen Unterlagen Sie suchen sollten und bei wem Sie sich melden müssen.
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Das Wichtigste in Kürze:
Der Erbschein ist ein nachlassgerichtlicher Nachweis, wer gestorben ist und wer in welchem Verhältnis geerbt hat. Nicht jeder Erbe benötigt einen Erbschein. Beispielweise kann auch ein notarielles Testament ausreichen, um den Begünstigten als rechtmäßigen Erben auszuweisen. Um einen Erbschein zu beantragen, gibt es keine Frist - der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Im Erbschein steht, welche Personen zu welchen Teilen Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen haben – jedoch muss nicht in jedem Erbfall ein Erbschein beantragt werden.
Gerne prüfen wir Ihre Situation und erklären Ihnen, ob Sie einen Erbschein benötigen um Ihr Erbe antreten zu können und worauf dabei zu achten ist.
Und wie beantrage ich einen Erbschein?
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Prüfen Sie anhand unserer kostenlosen Checkliste, was mit einer Erbschaft auf Sie zukommt und an welcher Stelle Eile geboten ist.
Machen Sie dort ein Kreuz, wo Ihnen alles vorliegt.
So erkennen Sie sehr schnell, ob und was Ihnen noch fehlt.
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"Checkliste Erbschaft" zum Download.
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Hier können Sie die gesetzliche Erbfolge auf der linken Seite sich anschauen.
Auf der linken Seite können Sie die Steuerfreibeträge nach Verwandtschaftsgrad ablesen.
Wenn Sie an unserem Erfolg teilhaben wollen,
können Sie gerne ganz einfach
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Wir beraten ab einem Erbvolumen von 800.000 Euro.
Wir führen keine Rechtsberatung durch.
Rechtsberatung falls gewünscht, werden durch
unsere externe Partner durchgeführt.Wir machen keine Finanzierungsgeschäfte.
Für die steuerliche Beratung sowie Erklärungen für das Finanzamt empfehlen wir Ihnen gerne bewährte Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer in Ihrer Nähe.